Sollte ihre Ladung mehr als 1 Meter über den Anhänger hinaus ragen, müssen Sie die überstehende Ladung kennzeichnen. Die StVO hat hierfür klare Regelungen: Zulässig sind eine 30 x 30 cm große Fahne, ein 30 x 30 hellrotes Schildchen oder zylindrischer Körper mit einem mind. Durchmesser von 35cm. Ihr Fahrzeug darf mit Anhänger nicht breiter als 2,5m und auch nicht größer als 4m sein. Die Ladung sollte auch dann ausreichend vor Verrutschen geschützt sein, sodass eine Vollbremsung immernoch möglich ist. Nach vorne darf die Ladung nicht mehr als 0.5 Meter überschreiten. Informieren Sie sich vorher genau, ob das Überragen der Ladung nötig ist und ob Sie die vorgesehenen Sicherheitsbedingungen einhalten können.
Zu aller erst benötigt Ihr Fahrzeug natürlich eine Anhängerkupplung. Sollte Ihr Fahrzeug keine Anhängerkupplung besitzen, können Sie alternativ unseren Transporter mieten und den Laderaum benutzen. Auch dieser ist mit einer Anhängerkupplung ausgestattet.
Wichtig für Sie ist nun, wieviel Ihr Fahrzeug wirklich ziehen darf. Dafür schauen Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt O.1 & O.2 nach.
- O.1 besagt, wie hoch die Anhängerlast Ihres Fahrzeuges in Kilogramm, bei einem Anhänger mit Bremse, ist.
- O.2 besagt, wie hoch die Anhängerlast Ihres Fahrzeuges in Kilogramm, bei einem Anhänger ohne Bremse, ist.
Ein Beispiel: Angenommen Ihr Fahrzeg darf 750 kg (O.1) gebremst ziehen. Unser kleiner gebremster Anhänger hat ein Leergewicht von 300 kg und ein Gesamtgewicht von 1350 kg.
Das bedeutet: Sie dürfen den Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen, müssen aber unter den 750kg bleiben, da Ihr Fahrzeug nicht mehr ziehen darf. Maximal darf in diesem Beispiel die Ladung 450kg wiegen (Leergewicht 300kg + Ladung 450kg = Gesamtgewicht 750kg). Der Anhänger darf zwar mehr Ladung aufnehmen, doch Ihr Fahrzeug darf nicht mehr ziehen. Sollte Ihre zulässige Anhängerlast nicht ausreichen, können Sie unseren Transporter mit einer technisch maximal zulässigen, gebremsten Anhängerlast von 2 Tonnen mieten.
Beachten Sie trotzdem das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Zuglast in Kombination mit Ihrer Fahrerlaubnis. Wie Sie dies herrausfinden, erfahren Sie in einem anderen Abschnitt.
Bitte sichern Sie Ihre Ladung ausreichend gegen Verrutschen. Eine eine Vollbremsung muss möglich sein, ohne Verrutschen oder entstehen von Lärm der Ladung. Dies schützt nicht nur Ihre Sie selbst, sondern auch den nachfolgenden Verkehr. Beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht und platzieren Sie, wenn möglich, die schwerste Ladung über der Achse. Lampen und Kennzeichen müssen immer sichtbar sein. Verlorengegangene Ladung muss vom Fahrer besetigt oder die Polizei informiert werden. Was zutun ist, wenn Ihre Ladung überragt, lesen Sie in einer weiteren Frage.
Die genauen Maße sind:
Länge: 4,20 m
Höhe: 1,80 m
Breite: 1,50 m
Weder Transporter noch Anhänger können woanders abgegeben werden. Start- und Endpunkt der Fahrzeuge sind in Wendhausen – In den Lohbalken 1, an den vorgesehenen Parkplätzen.
An Sonntagen dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit gültiger PKW Zulassung einen Anhänger ziehen. Sollte Ihr Fahrzeug eine LKW Zulassung besitzen dürfen Sie an Feiertagen & Sonntagen zwischen 0-22 Uhr keinen Anhänger ziehen. Es gibt weitere einschränkende Regelungen, die Sie bitte selber prüfen müssen.
Die Fahrzeugvermietung erfolgt ohne Zubehör. Jedoch kann eine Sackkarre (200 kg Belastbarkeit) oder Leihgurte gegen 10€,- Gebühr erhalten werden.
Wenn Sie bei uns zum Beispiel an einem Montag um 15 Uhr mieten, dann haben Sie die Mietsache bis zum nächsten Montag 15 Uhr bei uns abzugeben. Dies ist auch auf andere Wochentage und Startzeiten anwendbar.
Die Kaution beträgt in der Regel pro gemieteten Anhänger 100€ und für den Transporter 250€.
Der Container steht auf einem befriedeten Besitztum. Unbefugten Personen ist das Betreten verboten. Das Grundstück ist Videoüberwacht und mit einer Einbruchmeldeanlage ausgestattet.
Für Mieter ist der Container dauerhaft zugänglich – Sieben Tage die Woche & 24 Stunden am Tag.
Sie dürfen mit Ihrem Führerschein der Klasse B Anhänger ziehen, ohne die Führerscheinklasse BE zu besitzen, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Fahrzeug besitzt eine Anhängerkupplung
- Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen Anhänger mit bis zu 750kg Gewicht gezogen werden.
- Beispiel: Kraftfahrzeug mit 3,5 Tonnen Gewicht + Anhänger mit 700kg Gewicht ist in Ordnung, da zul. Gesamtgewicht von Anhänger unter 750kg ist.
- Sollte der Anhänger mit Ladung mehr als 750kg wiegen gilt, dass das die zulässige Gesamtmasse (Fahrzeug + Anhänger + Ladung) von 3,5 Tonnen nicht überschritten werden darf.
- Beispiel: Ein Fahrzeug welches 2 Tonnen wiegt darf 1,5 Tonnen Anhängergewicht ziehen.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewicht des Fahrzeuges nicht überschreiten (Selten der Fall)
Bitte beachten Sie demnach das jeweilige Anhängergewicht und die dazugehörige Nutzlast. Sollte dass Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschritten werden, benötigen Sie die Führerscheinklasse “BE” oder alt “B96”. Alternativ könenn Sie bei uns einen Transporter mieten.
Die Kaution sowie die normale Rechnung können Sie bei uns bequem mit Bargeld, Kredit– oder EC-Karte zahlen.
Der Mietpreis beträgt monatlich 139€
Die Mindesmietzeit beträgt 3 Monate.
Der Mietpreis ist sofort und im Voraus der voraussichtlichen und vereinbarten Miete fällig. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, kann aber im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Mehr dazu in den AGB.
Die Kaution beträgt pro gemieteter Mietsache zwei Monatsmieten zu je 139,- €.
Der Wochenendtarif erstreckt sich in der Zeit von Freitag ab 17:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr.
Sie haben 100 Kilometer bei unserem Transporter inklusive. Jeder weitere Kilometer kostet nur 37ct.
Beispiel: Wenn Sie 10km mehr fahren kostet sie das nur 10 x 0,37ct = 3,70€.
Mit unseren Anhängern dürfen Sie so viel, in der gemieteten Zeit, fahren wie Sie wollen. Sie haben bei unseren Anhängern keine Kilometerbegrenzung.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.